Praxengemeinschaft Gonsenheim
Verhaltenstherapie in Mainz

Honorare und Rechnungen

Unsere Leistungen richten sich an Privatpatienten und Selbstzahler. Da wir Privatpraxen sind, können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann ein Teil der Kosten auf dem Wege der Kostenerstattung erstattet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an uns oder direkt an Ihre Krankenkasse (Klicken Sie hier, um zum Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zum Thema Kostenerstattung zu gelangen).  


Ablauf

In den ersten Sitzungen führen wir eine ausführliche Diagnostik durch. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Bei Vorliegen einer begründeten Diagnose werden die Kosten in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wir rechnen grundsätzlich den 3,5fachen Satz ab. Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen eine Zuzahlung leisten müssen, wenn Ihre Krankenversicherung oder die Beihilfe nur die Kosten bis zum 2,3fachen Satz übernimmt.

Paarberatung und -therapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden.

Wenn Sie die Bürokratie mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Kasse umgehen möchten, können Sie die Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler tragen