Honorare und Rechnungen
Unsere Leistungen richten sich an Privatpatienten und Selbstzahler. Da wir Privatpraxen sind, können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann ein Teil der Kosten auf dem Wege der Kostenerstattung erstattet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an uns oder direkt an Ihre Krankenkasse (Klicken Sie hier, um zum Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zum Thema Kostenerstattung zu gelangen).
Ablauf
In den ersten Sitzungen führen wir eine ausführliche Diagnostik durch. Seit dem 1.7.2024 haben Privatversicherte und Beihilfeberechtigte analog der GKV die Möglichkeit, Sprechstundentermine sowie Akut- und Kurzzeittherapie ohne Antrag in Anspruch zu nehmen. Bei Vorliegen einer begründeten Diagnose werden die Kosten in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wir rechnen grundsätzlich den 2,3fachen Satz auf Basis der seit dem 1.7.24 geltenden, neuen Abrechnungsgebühren ab.
Paarberatung und -therapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden.
Wenn Sie die Bürokratie mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Kasse umgehen möchten, können Sie die Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler tragen.